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  • AutorenbildTreptow Ateliers

Stellungnahme

der Initiative Treptow Ateliers zum Angebot eines Mietaufhebungsvertrages mit einer Räumungsfrist bis zum 31.03.2020 durch den Eigentümer Peter Ottmann


Am 25.06.2019 erhielten wir über unsere Hausverwaltung das Angebot, einen Mietaufhebungsvertrag gegenzuzeichnen. Gegenstand dieses Vertrages ist, dass die Kündigung der Atelierräume zum 30.09.2019 weiterhin rechtskräftig bleibt, uns jedoch eine Räumungsfrist von 6 Monaten bis zum 31.03.2020 gestattet wird. Für die Dauer dieser 6 Monate schulden wir dem Eigentümer laut Vertrag eine Nutzungsentschädigung nebst Betriebskosten in bisher vereinbarter Höhe der Miete.

Diese Art von Vertrag hat den Nachteil, dass eine weitere Verlängerung definitiv nicht zulässig ist und alle Rechte als ordentlicher Mieter aufgegeben werden. Ausfälle bei der Grundversorgung bzw. Schäden am Gebäude würden innerhalb dieses Zeitraumes nicht instandgesetzt und eine Verringerung der Nutzungsentschädigung wäre nicht zulässig. Das hieße beispielsweise, im Falle eines Heizungsausfalls hätten wir keinen Anspruch auf Reparatur und könnten noch nicht einmal eine Reduzierung der Miete vereinbaren. Herr Ottmann sichert sich mit Hilfe solch eines Vertrages vor allem einen definitiven Auszug unsererseits aus der Mörikestraße zum 31.03.2020. Eine Möglichkeit auf Verlängerung bestünde dann nicht mehr.

Wir haben dies durch eine Anwältin prüfen lassen und dieses Angebot bisher nicht akzeptiert.

Unsere Gemeinschaft arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung zur Sicherung eines dauerhaften Atelierstandorts. Wir bitten Herrn Peter Ottmann um eine proaktive Mitarbeit. Eine Verlängerung der Mietverhältnisse in der Mörikestraße mit den derzeit bestehenden vertraglichen Vereinbarungen bis wir einen anderen Standort beziehen können wäre das richtige Signal.

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